Leinenpflicht noch bis zum 15. Juli
Ich erinnere daran, dass noch bis zum 15. Juli eine Leinenpflicht für Hunde gilt.
Hier geht es darum die Wildtiere in der Brut- und Setzzeit zu schützen. Der Geltungsbereich bezieht sich auf die freien Landschaften, also Waldflächen, Wiesen, Feldwege aber auch die bebauten Ortsteile.
Jörg Böse
Bürgermeister