Gemeinde Ehra-Lessien erinnert: Straßen- und Gossenreinigung an der Bundes- und Landesstraße durch die Gemeinde – Gehwege bleiben Anliegersache

Die Gemeinde Ehra-Lessien weist noch einmal darauf hin, dass die Reinigung der Bundes- und Landesstraßen innerhalb der Ortslage – inklusive der Fahrbahn und der Gosse – bereits seit einiger Zeit durch den Bauhof der Gemeinde übernommen wird. Diese Regelung dient der Verkehrssicherheit und trägt zur Sauberkeit und zum gepflegten Erscheinungsbild im Ortsbereich bei.

Gehwegreinigung weiterhin in Bürgerhand
Unverändert bleibt: Für die Reinigung der Gehwege sind nach wie vor die Anwohner verantwortlich. Das bedeutet: Laub, Schmutz und insbesondere Unkraut auf Gehwegen vor den jeweiligen Grundstücken müssen von den Anliegern regelmäßig entfernt werden. Auch im Winter ist für eine sichere Begehbarkeit zu sorgen. Diese Regelung gilt auch für alle innerörtlichen Straßen und Gossen.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus der gültigen Straßenreinigungssatzung der Samtgemeinde Brome und ist ein wichtiger Beitrag zur gemeinsamen Verantwortung für ein sauberes und sicheres Ortsbild.

Jörg Böse
Bürgermeister